Haushaltsbegleitgesetz:
Sachsen darf die Zeitenwende nicht verschlafen
Sachsen muss zwei Prozent seiner Landesfläche für die Nutzung durch Windenergie ausweisen. Das gibt das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vor. Aktuell sind es gerade einmal 0,2 Prozent. Kurz vor Jahreswechsel hat der Sächsische Landtag das Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet, das den Ausbau der Windenergie beschleunigen soll. Prof. Martin Maslaton, Landesvorsitzender des BWE Sachsen, kommentiert die Novelle wie folgt:
Zur Flexibilisierungsregelung im Landesplanungsrecht
Durch das neue Haushaltsbegleitgesetz können Kommunen und Gemeinden auch außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergieanlagen entwickeln. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und in anderen Bundesländern auch schon umgesetzt. Möglich machen das sogenannte Zielabweichungsverfahren, die der BWE in Sachsen schon lange gefordert hat. Wichtig ist jetzt, dass die Genehmigungsbehörden auch e Unterstützung bekommen, um dieses Instrument zu nutzen.“
Zur besseren finanziellen Ausstattung der Regionalen Planungsverbände
„Wir begrüßen, dass die Regionalen Planungsverbände für ihre Aufgaben nun mehr Mittel zur Verfügung bekommen, ohne dass dabei die Kommunen belastet werden.
Wir haben aber nicht mehr bis 2027 Zeit, um die veralteten Regionalpläne von 2012 anzupassen. Wenn wir hier nicht schneller werden, wird Sachsen von der rasanten Dynamik der energiepolitischen Zeitenwende abgehängt. Denn fossile Energieträger werden teuer bleiben, erneuerbare Energien werden dadurch zu einem immer wichtigeren Standortfaktor.“
Zur Situation der Windenergie in Sachsen
„Der Ausbau der Windenergie steht in Sachsen seit Jahren still, aktuell droht unterm Strich ein Rückbau von Windleistung. Die Novelle des Haushaltsbegleitgesetztes ist ein Schritt in die richtige Richtung, er reicht aber nicht aus. In Sachsen sind aktuell gerade einmal 0,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen. Der Bundesgesetzgeber fordert zwei Prozent – und dafür gibt es in Sachsen auch ausreichend geeignete Flächen.“
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